Kostenregelung

 

Wer trägt die Kosten einer Behandlung?

Die Kosten für eine Behandlung nach der Traditionellen-Chinesischen-Medizin (Akupunktur, chinesische Arzneimitteltherapie etc.) werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.

Ob Ihre Krankenkasse eine Leistung erbringt, können Sie bei Ihrer Versicherung direkt erfragen.

 

Haben Sie eine private Krankenversicherung, Beihilfe, Zusatzversicherung oder ähnliches, kann das Honorar entsprechend der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstattet werden. Allerdings ist auch dieses vertragsabhängig.

Hier ist eine Rücksprache mit der Kasse oder der Zusatzversicherung durch Sie vor der Behandlung in jedem Fall sinnvoll.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, in welchem Umfang die Behandlung erstattet wird.

Die Ergebnisse sämtlicher obiger Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das im Behandlungsvertrag vereinbarte Heilpraktiker-Honorar, d. h. mein Honoraranspruch ist von Ihnen unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

 

Ersttermin:

Zu Beginn einer Behandlung steht in der TCM ein ausführliches Erstanamnesegespräch von ca. 90 Minuten mit Zungen- und Pulsdiagnose inkl. erster Behandlung.

Dies ist sinnvoll, um einen möglichst genauen Eindruck zu bekommen, welche Beschwerden bestehen und wie sie behandelt werden können.

Im Anschluss daran können Möglichkeiten einer Behandlung besprochen werden (Häufigkeit/Dauer/Therapiemethode etc.).

Die Erstuntersuchung von ca. 90 Minuten berechne ich mit 120 Euro.

In der Regel werden Folgetermine mit 45 bis 60 Minuten angesetzt.

Die Kosten hierfür belaufen sich je nach Dauer/individuellem Aufwand/Therapiemethode etc. auf ca. 80,00 € bis 95,00 €.

 

Wie auch immer Ihre finanzielle Situation ist – reden Sie mit mir, wir finden einen Weg.